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Informationsbrief December 2008
18. Dezember 2008

Weihnachten und Neujahr 2009 nähern sich. Die Arbeitslosigkeit nähert sich ebenfalls für einen Teil der Befölkerung in Dänemark.

Die Hochkonjunktur ist im Zurückgang, aber ganz so schlimm wie in den 70´ern wird es vielleicht nicht. Hier schickte, die Inflation, die Devaluation und hohe Ölpreise Familien in die Arbeidslosigkeit und viele endeten mit Zwangsversteigerungen. Krack und Konkurs gehörten zum Alltag. Danach kamen die Armen 80’er wo die Arbeitslosigkeit in den handwerklichen Fächern genau so hoch war wie in den 30´ern. Das einzigste was nicht im Ausland Pfandgesetz war, war Sønderjylland ( Nordschleswig).

Diesmal haben wir etwas, um dagegen anzugehen. Die Regierung kann an der Arbeitslosigkeit regulieren, in Renuvieriungen der öffentlichen Gebäude investieren, Zuschüsse für Bauwerke, Wege, Verkehr usw. Deshalb soll der Staat helfen, sobald sich schlechte Zustände zeigen um das Problem zu korigieren.

Wir wollen repetieren was wir im Jahr 2008 behandelt und durchgeführt haben.

Wir haben unsere deutschen Mitglieder mit den Steuern geholfen. Wie haben den Steuerminister und die Steuerauswahl befragt um das Steuerformular und den Steuerjahresausgleich in deutscher Sprache zu bekommen. Eine entgültige Antwort kommt später da Jesper Pedersen SF den Steuerminister um Antwort gebeten hat.

Der Verein Rejsearbejdere.dk hat nach langem Kampf mit dem Steuerminister Kristian Jensen V, der ein Gestzentwurf machte, wo man den Eksportmitarbeiter Abzug entfernene wollte, gewonnen.

Es ist gut zu sehen, dass die Parteien S, DF und SF vernünftig sind. Wenn die ca. 200 Stundenlohn Mitarbeiter von Ørskov Yard in Fredrikshavn am Donnerstag ihren Lohnzettel bekommen, kriegen sie 47,48 Kr. in Gewinnbeteiligung für jede Stunde, in der sie in 2008 gearbeitet haben. Das ist mehr als 15 Millionen Kr. insgesamt.

Das bedeutet, das jeder 75.968 Kr mehr bekommt, hinzukommen Überarbeitsstuden.
Der Überschuss der Werft von 2007 würde schnell in 2008 und später verkleinert werden, wenn der Steuerminister mit seinem Gesetzentwurf durchgekommen wäre. Dann wäre nicht so viel Geld zum Verteilen gewesen. Nähere Informationen finden Sie im Juli Infomrationsbrief 2008.

Hier kann man bei eigener Anschauung das Resultat der grossen Arbeit vom Verein Rejsearbejdere.dk messen.

Es sieht aus, als ob der Steuerminister vergisst, dass dänische Betriebe unfaire Konkurenz von den neuen EU Ländern erhält. Hier ist der Stundenlohn unter 10% von dem dänischen Lohn. Daran sollte er denken.

Durch Druck kam der Gesetzentwurf L.70. Änderungen im Ausstationierungsgesetz.
Registrierungspflicht von Ausstationierten und deren Firma in Dänemark ist entgültich beschlossen. Dies haben wir dem Beschäftigungsminister, Steuerminister und dem dänischen Parlament ( Folketing) als Gesetzentwurf sowohl vor und nach dem 1. Maj 2004 geschickt. Dies ist auch ein Ergebnis unserer Arbeit.

Es ist auffallend, das es nur 4 Jahre gedauert hat, bevor die Spitze der Gewerkschaftbewegung så klug wurde und zuhörte welche Vorschläge der Verein Rejsearbejdere.dk hatte. Aber man hat angst, auf grund von Unwissenheit bloss gestellt zu werden.



Nach langem Warten nach Lavaldom, Rüfferdom kam der Vorschlag zur Änderung des Ausstationierungsgesetzes um Verlängerung der Darlegung über die Laval Entscheidung, kam L 36 Vorschläge für Gesetz um Änderung des Gesetz über Ausstationierung von Lohnempfänger.

Mit dem Gesetzentwurf wurden neue Paragrafen im Ausstationierungsgeset eingeführt.
6a, sichert das Recht kollektive Kämpfe (Streike usv.) gegenüber ausländische Arbeitsgeber, genauso wie gegenüber dänische Arbeitgeber um die Ausstationierten Lohnempfenger einen übereinkomstmässigen Minimumslohn zu sichern.

Der Gesetzentwurf ist ein Resultat von der Aufklärungsarbeit, die die Regierung in Verlängerung vom EF-Gerichtsentscheidung in der sogennanten Laval-Sache begonnen hat. Sie tritt am 1 Jannuar 2009 in Kraft
Das Gesetz stützt sich an ”præmis 66”.

Wir haben die ganze Zeit gesagt, dass das Aussationierungsdirektiv probleme geben wird.
Es ist nicht legitim im Aussationierungsdirektiv 96/71 ausländische Betriebe und deren Angestellte zu konfliktieren, wenn das Gesetz nicht in einer nationalen Gesetzgebung eingeführt ist.

Hier ist das Problem, dass das Direktiv nur Recht gibt für einen Mindestlohn zu konfliktieren und es ist zweifelhaft das Gesetzentwurf L 36. bei einem EU Kommisonsgericht hält. Dänemark und die Gewerkschaften können am Ende dazu gezwungen werden Wiedergutmachungen zu zahlen.

Das wird deutlicher wenn das schwedische Höchstgericht im Frühjarhr beurteilt ob die schwedische Gewerkschaft eine Wiedergutmachung zahlen soll.

Die Schwedische Regierung ist mit ihrer Beurteilung von dem Laval-Urteil von der EU-Kommission gekommen . Es deutet darauf hin, dass der Mindestlohn und die Abmachungen zu folge vom EU
Direktiv 96/71 geltent sind und die Gewerbeaufsicht ist informations und Verbindungskontor damit § 5. og § 9. im Gesetzentwurf eingehalten wird.

Wir haben im Brief vom 31. Oktober 2008 volgende Fragen Nr. 3 (L36 bilag 4) gestellt die beantwortet sind.
Am 3. Dezember vor dem Parlaments Arbeitsmarktsauswahl vorgelassen und am 9. Dezember wurden neue Fragen an den Beschäftigungsminister gestellt.

Kollektive Abmachungen, die von den meist representativen Arbeitsmarktsparten auf nationalem Plan und auf dem ganzen nationalen Niveau zählt ist nicht erfüllt, da die Übereinkommen nicht auf dem ganzen Nationalen Niveau zählen. Eine Restriktion streitet gegen Artikel 49 EF.

Eine Reihe Kollektive Übereinkommen und Abmachungen sind nicht als Referenz in Relation zu den ausländischen Dienstleistungen anwendbar. Eine Lohnentgegennehmerorganisation kann nicht Hinweise zu Betribsübereinkommen und Lokale und Regionale Abmachungen geben, da solche Übereinkommen und Abmachungen nicht eine rechte Grundlage geben um ein Lohniveau zu bestimmen.

Man kann bis zu einem Monat ausstationiert sein, ohne dass ein Übereinkommen eingegangen sein werden muss. Hierüber gibt es keine Abmachung zwischen den Arbeitsmarktspartnern und es ist nicht im Gesetzvorschlag enthalten.

Wir haben uns auch an Folketingets Arbeitsmarktsauswahl gewandt um eine Antwort zu bekommen. Der Beschäftigungsminister gab an, dass eine Arbeitsgerichtentscheidung über die legitimitet einer Blokade nicht von einer höheren Behörde eingeklagt werden konnte.

Wir meinten natürlich, dass wir eine Klage zur EU einreichen konnten. Die Antwort kann hier gelesen werden.


Es ist korrekt, dass ein Bürger eine Klage über einen Mitgliedsstaat einreichen kann. Die Kommission kann nicht einen konkreten Beschluss von einem nationalen Gericht anfechten, aber die Kommision kann untersuchen ob die Nationalen Gesetze og Praksis mit dem EU Gericht übereinstimmen.

Ein unzufriedener Bürger kann entscheiden, mit einem Antrag zum Europa Parlament zu gehen, um relevante Verhältnisse zu klären. Das Parlament kann in solchen Fällen entscheiden, was sie damit tun wollen. Zum Beispiel können sie die Kommision bitten eine Untersuchung zu veranstalten.

Konklusion Von Rejsearbejdere.dk ist:

Pkt.1
Soziales Lohn „drücken“ von Ausstationierten in Dänemark und das Ausstationierte nicht Berufspension fördern können.

Pkt. 2
Das berufliche Organisationen möglicherweise einen Schadensersatz an ausländische Frimen und Ausstationierten zahlen muss.

Pkt. 3
Das Lohn nach lokalen Abmachungen usw. nicht von Ausstationierten und deren Firmen bei Konflikt gefordert werden können. Das Gesetz ist am 18. Dezember 2008 durchgeführt worden und Dansk Folkepari und Enhedslisten haben dagegen gestimmt.

Der Beschäftigungsminister hat nun den Gesetzvorschlag L 48 beschlossen.

Hier ist die Antwort von dem Beschäftigungsminister.

Drei Punkte umhandeln Aufrechterhaltung und Kontrolle von Installationen, Beschilderung und Ordnung und Aufgeräumtheit. Diese Punkte gehen in ein ekstra Schreiben von der EU Kommision über Implementierung von Bauplatzdirektiven ein, die die Gewerbeaufsicht am 1. Dezember 2008 bekommen hat.

Dieses ekstra Schreiben verhält sich primär zu einer Reihe von konkreten Forderungen. Die Gewerbeaufsicht beurteilt jetzt den Inhalt im Schreiben und welche Konsekvensen das mitsichführt.

Wenn eine Klärung hierüber vorliegt, gebe ich Folketingets Arbeitsmarktsauswahl eine nähere Beschreibung hiervon.

”Rejsearbejdere.dk” nennt die Möglichkeit um Schilderung in form einer ID- Karte zu fordern.
Ich bitte die Gewerbeaufsicht in Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarkts Parten die verschiedenen Meinungen und Aspekte einer solchen Ordnung zu äussern. Ich warte auf das Ergebnis bevor ich entgültig Stellung zu einem solchen Vorschlag nehme.

Warnung: Das Gesetz ist am 18 Dezember 2008 beschlossen. Dies bedeutet eine Verdopplung von Bussgeldern bei Übertretung vom Arbeitsmilieugesetz bei Bau und Anlage.

Die Konklussion ist: Es ist ein Skandal, dass die Gewerkschafsbewegung und Dansk Byggeri, dieses Problem in der Entwiklung des Gesetzvorschlages übersehen haben muss. Das musste selbstverständlich mit in das Gesetz.

Vielen Dank an Folketingets Ministre und Politikere, dass sie uns zugehört haben. Gleichzeitig möchten wir uns bei den Medien bedanken, dass unsere Meinung zur Geltung kommt. Vielen Dank für die Zusammenarbeit 2008.
Allen Mitgliedern und deren Familen wünschen wir eine Frohe Weihnacht und ein Gutes Neues Jahr.

Steuerfreie Gutmachung, Kilometertakste und Brückentakste für 2009 sind:
Diäten 455 Kr. Pro 24 Stunden + Pro Stunde 18,95 Kr.
Logi 195 Kr. Pro 24 Stunden. Die Fahrt ist vom Arbeitsgeber bezahlt steuerfrei 3,56 Kr. Pro Km 25- 100 Km. 190 und danach 95 Öre.
Brückentakst 90 Kr. Pro Tur.

Im Namen des Vorstandes

Hans Erik Meyer.




Opdateret d. 20 Dec 2008
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